Ein effektives Entlassmanagement ist sowohl im Interesse der Patienten als auch des Krankenhauses aus wirtschaftlicher Sicht von Bedeutung. Gemäß § 11, Absatz 4 SGB V gehört das Versorgungsmanagement seit der Gesundheitsreform von 2007 zu den Aufgaben des Krankenhauses. Ein zentraler Aspekt der Arbeit des Kliniksozialdienstes besteht darin, die Entlassung der Patienten zu planen und zu koordinieren. Dabei wird nicht nur auf ihren gesundheitlichen Zustand geachtet, sondern auch ihre soziale, berufliche und finanzielle Situation berücksichtigt.
Im Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (§31) wird der rechtliche Auftrag des Sozialdienstes wie folgt definiert: Der Kliniksozialdienst hat die Verantwortung für eine soziale Beratung und Betreuung von Patienten und deren Angehörigen. Insbesondere werden Hilfen während des Krankenhausaufenthalts sowie nach der Entlassung angeboten. Der Kliniksozialdienst stellt sicher, dass nach dem Austritt eines Patienten alle notwendigen Maßnahmen zur Pflege-, Nachsorge- oder Rehabilitationsbehandlung eingeleitet werden.
Jede Klinik im Verbund des Transplant-Zentrums am UKHD verfügt über eigene Sozialarbeiter*innen, welche in Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal und den Ärzten Übergänge zwischen verschiedenen Versorgungsarten (stationärer Aufenthalt, ambulante Behandlung, Rehabilitation usw.) organisieren und koordinieren. Sie informieren Patientinnen und ihre Angehörigen über die Möglichkeiten der Nachsorge, ergreifen notwendige Maßnahmen und klären Kostenübernahmen. Die Sozialarbeiterinnen fungieren als Bindeglied zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen, den behandelnden Fachkräften im Krankenhaus, externen Einrichtungen und Kostenträgern. Das Entlassmanagement des Kliniksozialdienstes basiert auf einer ganzheitlichen Perspektive sowie definierten Qualitätsstandards und ethischen Grundsätzen.
Der Kliniksozialdienst nutzt eine Vielzahl von Methoden wie klientenzentrierte Beratung, systemische Ansätze oder lösungsorientierte Krisenhilfe. Die Inhalte der Beratung ergeben sich aus dem individuellen Gesundheitszustand des Patienten sowie dessen Versorgungs- und Rehabilitationsbedarf unter Berücksichtigung seiner persönlichen Ressourcen in Familie, sozialem Umfeld und Wirtschaftlichkeit. Das Ziel besteht darin sicherzustellen, dass jeder Patient und jede Patientin das Recht auf Selbstbestimmung gewahrt wird. Dabei soll die Wahlmöglichkeit für die passende Versorgungsform erhalten bleiben. Entsprechend den Bedürfnissen des Patienten stehen an oberster Stelle sein Hilfebedarf und wie dieser am besten gedeckt werden kann.
Kliniksozialarbeit leistet somit einen wichtigen Beitrag zur umfassenden Behandlung der Patientinnen im Krankenhausbereich neben medizinischer Betreuung und Pflegemaßnahmen.
Autor: Christian Bischofs - Oberarzt Nierenzentrum Heidelberg