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Zuzahlung bei Krankenhaus-Aufenthalt

gemäß der aktuellen Gesetzgebung - § 39 Abs. 4 SGB V

Für volljährige Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10.- Euro pro Tag an. Der Aufnahme- und der Entlassungstag ist ebenfalls zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280.- Euro - unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte und ist direkt an das Krankenhaus zu leisten.

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet; fallen mehr als 28 Tage an, trägt alle weiteren Tage Ihre Krankenkasse.

Bei vorstationären und nachstationären Behandlungen entfällt dieser Betrag. Auch besteht keine Zuzahlungspflicht bei Patienten, die bislang nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Private Versicherungen verlangen ebenso keine Zuzahlungen, bzw. wird in diesem Fall direkt über die PKV abgerechnet.

Für die zu leistende Zuzahlung erhalten Sie eine Rechnung. Aus dieser Rechnung geht Folgendes hervor:

  • Vor- und Familienname der/des Versicherten
  • Art der Leistung (z.B. Arz­neimittel/Heilmittel)
  • Datum bzw. Zeitraum der Inanspruchnahme
  • Ort der Inanspruchnahme (Klinik, Abteilung, Station)
  • Betrag/ Höhe der Zuzahlung

 

Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt die Rechnungsnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.


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